Entscheidung für eine andere Korridorvariante
im Raumordnungsverfahren für die Stromtrasse Chemdelta
Was passiert, wenn sich die Regierung von Oberbayern am Ende des Raumordnungsverfahrens für eine andere Korridorvariante entscheiden muss? Gibt es dann eine erneute Planung und Bürgerbeteiligung?
Entscheidung für eine andere Korridorvariante
Wenn die Regierung von Oberbayern am Ende des Raumordnungsverfahrens entscheidet, dass eine andere Korridorvariante für die Stromtrasse Chemdelta als geeigneter erscheint, wird diese Entscheidung in die Abschlussbeurteilung der Raumverträglichkeitsprüfung aufgenommen. Diese Beurteilung dient als Empfehlung für die nächste Phase des Verfahrens, das Planfeststellungsverfahren.
Planfeststellungsverfahren und Bürgerbeteiligung
Im Planfeststellungsverfahren wird der detaillierte Trassenverlauf auf Basis der Raumordnungsverfahrens-Ergebnisse und der landesplanerischen Beurteilung endgültig festgelegt. Es erfolgt erneut eine Bürgerbeteiligung: Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Institutionen Stellungnahmen und Einwände einreichen können. Diese Einwände werden von der Behörde geprüft und können dazu führen, dass Anpassungen an der Planung vorgenommen werden.
Erneute Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)
Eine erneute Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für alternative Trassenkorridore ist in der Regel nicht vorgesehen. Die RVP bewertet die Raumverträglichkeit der verschiedenen Trassenvarianten und gibt eine Empfehlung für den am besten geeigneten Korridor ab. Diese Empfehlung wird im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt, jedoch ohne eine erneute RVP. Stattdessen erfolgt eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der neue Einwände und Stellungnahmen berücksichtigt werden.
Fazit
Nach einer Entscheidung für eine alternative Korridorvariante im Raumordnungsverfahren folgt keine erneute RVP. Es geht dann direkt in das Planfeststellungsverfahren, das eine weitere Bürgerbeteiligung umfasst. Im Planfeststellungsverfahren werden die Einwände geprüft und ggf. Anpassungen vorgenommen.