Schutzgut: Gewerbe und wirtschaftliche Nutzung

im Raumordnungsverfahren für die Stromtrasse Chemdelta

1. Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebsabläufe

Rechtliche Grundlagen:

  • § 1 BNatSchG – Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV
  • § 35 BauGB – Belange der Landwirtschaft

Technische Parameter:

  • Risiko elektrischen Überschlags
  • Einschränkungen für große Maschinen (z. B. Häcksler, Mähdrescher)

Präzisierte Stellungnahme:
„Als Landwirt auf Flurstück 123a bin ich auf großdimensionierte Maschinen angewiesen. Die Trasse 0XYz stellt eine betriebliche Gefahrenquelle dar und behindert die effiziente Bewirtschaftung meiner Flächen.“

 

2. Einschränkung betrieblicher Erweiterungsmöglichkeiten

Rechtliche Grundlagen:

  • Bauordnungsrecht
  • § 35 BauGB – privilegierte Nutzungen
  • Wirtschaftliche Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB

Präzisierte Stellungnahme:
„Die geplante Trassenführung verhindert die Erweiterung meines Gewerbebetriebs auf Flurstück 123a. Dies schränkt mein betriebswirtschaftliches Wachstum erheblich ein und behindert die unternehmerische Entwicklung nachhaltig.“

 

3. Wertminderung von Gewerbeimmobilien

Rechtliche Grundlagen:

  • § 1 Abs. 6 BauGB – wirtschaftliche Standortfaktoren
  • empirisch belegte Wertverluste in Freileitungsnähe

Präzisierte Stellungnahme:
„Meine Gewerbeimmobilie auf Flurstück 123a verliert durch die Nähe der Trasse 0XYz deutlich an Marktwert. Dies beeinträchtigt sowohl die Vermietbarkeit als auch die langfristige Wirtschaftlichkeit des Standorts.“

 

4. Visuelle und landschaftliche Beeinträchtigung im Tourismus

Rechtliche Grundlagen:

  • Schutz des Landschaftsbilds nach § 1 BNatSchG
  • Touristische Belange (§ 2 ROG)

Präzisierte Stellungnahme:
„Mein touristisch orientierter Betrieb auf Flurstück 123a ist auf ein hochwertiges Landschaftsbild angewiesen. Die Trasse 0XYz stellt eine massive optische Störung dar, die mein Geschäftsmodell gefährdet und Besucher abschrecken kann.“

 

5. Lärmbelastung in sensiblen Gewerbegebieten

Rechtliche Grundlagen:

  • TA Lärm
  • § 22 BImSchG

Präzisierte Stellungnahme:
„Mein Gewerbebetrieb auf Flurstück 123a ist auf geringe Geräuschpegel angewiesen. Die durch die Trasse 0XYz entstehenden Koronageräusche beeinträchtigen die notwendige Arbeitsatmosphäre erheblich und gefährden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“

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