Schutzgut: Luft und Klima
im Raumordnungsverfahren für die Stromtrasse Chemdelta
1. Beeinträchtigung der Luftqualität durch Staub, Feinstaub und Abgasemissionen während der Bauphase
Rechtliche Grundlagen:
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG – Pflicht zur Luftreinhaltung
- TA Luft (2021) – Emissionsbegrenzung, Feinstaub PM₁₀ / PM₂.₅
- 44. BImSchV – Immissionsgrenzwerte Feinstaub
- UVPG – Schutzgut Luft, Staub- und Emissionsbelastung in der Bauphase
Technische Parameter:
- Feinstaubemissionen Baustellenverkehr: 50–150 mg/m³ PM₁₀ bei trockenen Bedingungen
- Abgase Baumaschinen gemäß Abgasnorm Stage V:
– NOₓ-Emissionen bis 0,4 g/kWh
– Partikelemissionen: 0,015 g/kWh - Staubfahnenreichweite: bis 200 m bei Windgeschwindigkeiten > 3 m/s
- Grenzwerte:
– PM₁₀-Tagesmittel: 50 µg/m³ (max. 35 Überschreitungen/Jahr)
– PM₂.₅-Jahresmittel: 25 µg/m³
Präzisierte Stellungnahme:
„Die Bauarbeiten zur Trasse 0XYz verlaufen in unmittelbarer Nähe meines Grundstücks Flurstück 123a. Durch Erdbewegungen, Baustellenverkehr und den Einsatz schwerer Maschinen entsteht eine erhöhte Emission von Feinstaub und Abgasen. Diese können die Immissionsgrenzwerte nach TA Luft und 44. BImSchV überschreiten und damit gesundheitliche Belastungen für meine Familie verursachen. Besonders Kinder und ältere Menschen reagieren empfindlich auf PM₂.₅-Partikel und NOₓ.“
2. Erhöhte CO₂-Emissionen durch Bau, Materialeinsatz und Rodungsmaßnahmen
Rechtliche Grundlagen:
- Klimaschutzgesetz (KSG) – Reduktionsziele für Treibhausgase
- § 13 Abs. 1 BNatSchG – Vermeidung und Minimierung von Eingriffen
- UVPG – Berücksichtigung klimawirksamer Emissionen
Technische Parameter:
- CO₂-Ausstoß für Stahlgittermast (380 kV): 150–260 t CO₂ pro Mast (Herstellung & Transport)
- Bauphase gesamt: 1.000–5.000 t CO₂ je nach Leitungsabschnitt
- Rodungsmaßnahmen: Verlust von 10–20 t CO₂-Speicher pro Hektar Wald/Jahr
- Mineralölverbrauch Baumaschinen: 100–200 l/h bei Großmaschinen
Präzisierte Stellungnahme:
„Durch die Bauarbeiten und die Rodungen für Trasse 0XYz entsteht ein erheblicher Mehr-Ausstoß von CO₂ – sowohl durch den Materialeinsatz (Stahl, Beton) als auch durch Baumaschinen. Auf meinem Flurstück 123a müssen Bäume gefällt werden, was zusätzlich CO₂ freisetzt und die lokale Klimabilanz verschlechtert. Dieser Eingriff widerspricht den Zielen des Klimaschutzgesetzes und trägt zur Klimaerwärmung bei.“
3. Verlust von CO₂-Speichern durch Rodungen und Vegetationsentfernung
Rechtliche Grundlagen:
- § 30 BNatSchG – Schutz besonderer Biotope
- § 15 BNatSchG – Ausgleichspflicht bei Eingriffen in Natur und Landschaft
- EU-Klimaziele 2030 – Erhaltung natürlicher Kohlenstoffsenken
Technische Parameter:
- Speicherung pro Baum (je nach Art/Alter): 500–2.000 kg CO₂
- Waldfläche als Kohlenstoffspeicher: 250–400 t CO₂/ha
- Neubildung einer äquivalenten Senke: Dauer 20–80 Jahre
Präzisierte Stellungnahme:
„Der Wald, der an mein Flurstück 123a grenzt, würde durch die Trasse 0XYz teilweise gerodet. Diese Bäume fungieren als bedeutende CO₂-Senken und sind maßgeblich für die Klimaregulation der Region. Eine Rodung bedeutet den Verlust langfristig aufgebauter Kohlenstoffspeicher. Ein Ausgleich ist in diesem Umfang über Jahrzehnte nicht möglich.“
4. Veränderung des Mikroklimas durch Rodungen und Freiflächenbildung
Rechtliche Grundlagen:
- § 1 BNatSchG – Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
- Klimaanpassungsgesetz (KAnG) – Schutz mikroklimatischer Funktionen
- UVPG – Mikroklima als Teil des Schutzguts Klima
Technische Parameter:
- Temperaturanstieg auf offenen Flächen: +2–4 °C im Vergleich zu Waldstandorten
- Luftfeuchtigkeitsrückgang: −5 bis −15 %
- Erhöhte Windgeschwindigkeit nach Rodung: +20–50 %
- Bodenverdunstung: +100–300 % (insbes. in Sommermonaten)
Präzisierte Stellungnahme:
„Die Verkleinerung meines Waldbestands auf Flurstück 123a durch die Trasse 0XYz führt zu höheren Temperaturen, geringerer Luftfeuchtigkeit und erhöhter Windscherung. Diese Veränderungen destabilisieren das lokale Mikroklima und verschlechtern die Lebens- und Bewirtschaftungsbedingungen. Die klimatischen Ausgleichsfunktionen des Waldes gehen verloren, was nach § 1 BNatSchG zu vermeiden wäre.“
5. Verstärkung lokaler Extremwetterereignisse durch Eingriffe in das Ökosystem
Rechtliche Grundlagen:
- § 1a BauGB – Berücksichtigung klimatischer Risiken
- Klimaanpassungsgesetz (KAnG) – Resilienz gegenüber Extremwetter stärken
- IPCC-Feststellungen zu Landnutzungsänderungen
Technische Parameter:
- verminderte Verdunstungskühlung durch Waldverlust → Erhöhung lokaler Hitzewellen
- verstärkte Bodenversiegelung → erhöhtes Starkregenrisiko
- Modellierungen zeigen Temperaturspitzen von +2 °C in gerodeten Schneisen
- verstärkte Dürrerisiken durch geringere Luftfeuchte und Bodenabdeckung
Präzisierte Stellungnahme:
„Mein Flurstück 123a liegt bereits in einer Region, die durch Starkregenereignisse belastet ist. Die Rodungen und das Entfernen von Vegetation für die Trasse 0XYz können solche Extremwetterereignisse weiter verschärfen. Dies steht im Widerspruch zu den Anforderungen des Klimaanpassungsgesetzes, klimatische Risiken zu minimieren.“
6. Luftschadstoffe durch elektrische Emissionen (Ozon, NOx)
Rechtliche Grundlagen:
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG – Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen
- TA Luft – Grenzwerte für Ozon und NOx
- WHO-Luftqualitätsrichtlinien
Technische Parameter:
- Ozonentstehung durch Koronaentladungen: 5–30 µg/m³ Zunahme im Nahbereich
- NOx-Bildung an Hochspannungsleitungen: geringe, aber messbare Emissionen
- Koronaaktivität steigt bei:
– hoher Luftfeuchte
– Spannung > 300 kV
– Leiterdurchmesser < 30 mm - Immissionswirkung in dicht besiedelten Gebieten relevanter
Präzisierte Stellungnahme:
„Da die Leitung 0XYz direkt über meinem Flurstück 123a verlaufen soll, besteht die Gefahr zusätzlicher Ozon- und Stickstoffoxidbelastungen durch Koronaentladungen. Diese Schadstoffe können die Atemwege reizen und die Luftqualität beeinträchtigen. Insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit verstärkt sich dieser Effekt, sodass regelmäßig erhöhte Werte auftreten könnten.“
7. Beeinträchtigung der Umweltqualität durch Lärm und Luftschwingungen
Rechtliche Grundlagen:
- § 3 Abs. 1 BImSchG – Lärm als schädliche Umwelteinwirkung
- TA Lärm – Immissionsrichtwerte
- DIN 45680 – Bewertung tieffrequenter Geräusche
Technische Parameter:
- Koronageräusche: 20–55 dB(A) je nach Nässe
- tieffrequente Luftschwingungen: 5–200 Hz
- erhöhte Schallausbreitung in Waldschneisen
- bei Feuchte: +10–20 dB(A) höhere Emissionen
Präzisierte Stellungnahme:
„Die Trasse 0XYz würde entlang meines Flurstücks 123a verlaufen. Die durch Koronaentladungen verursachten Luftschwingungen und Geräusche können die Umweltqualität erheblich beeinträchtigen. Besonders tieffrequente Schwingungen wirken belastend und sind durch Gebäude kaum abzuschirmen. Dies würde die Wohn- und Lebensqualität deutlich mindern.“
8. Wärmeentwicklung und Wärmeeintrag ins Mikroklima
Rechtliche Grundlagen:
- § 1 BNatSchG – Schutz des Klimas als natürliche Lebensgrundlage
- UVPG – klimatische Auswirkungen technischer Anlagen
Technische Parameter:
- Leitungsverluste (Wärme): ca. 2–4 % der übertragenen Leistung
- bei 380-kV-Leitung: Wärmeabgabe 50–200 W/m
- messbare Temperaturerhöhung im Nahbereich: +0,1 bis +0,5 °C
- verstärkte Erwärmung bei fehlender Verschattung (Rodungsflächen)
Präzisierte Stellungnahme:
„Da mein Flurstück 123a unmittelbar an die geplante Trasse 0XYz grenzt, rechne ich mit einer lokalen Erwärmung des Mikroklimas durch die Wärmeverluste der Leitung. In Kombination mit den Rodungen verstärkt dies die Temperaturerhöhung und beeinträchtigt das ökologische Gleichgewicht sowie die Lebensqualität im direkten Umfeld.“