Schutzgut: Tiere und Pflanzen
im Raumordnungsverfahren für die Stromtrasse Chemdelta
1. Verlust von Lebensräumen durch Rodungen
Rechtliche Grundlagen:
- § 1 BNatSchG – Schutz der biologischen Vielfalt
- § 44 BNatSchG – artenschutzrechtliche Verbote (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten)
- § 2 BBodSchG – Schutz von Bodenfunktionen
Technische Parameter:
- Rodungsfläche Trasse 0XYz: ca. X ha
- Entfernung der Masten zu Wald- und Feldsäumen: wenige Meter
- Beeinträchtigte Arten: Säugetiere (Fuchs, Hase), Vögel, Insekten
- Lebensraumverlust: Verlust von Rückzugs- und Nahrungsflächen, Fragmentierung der Habitatstrukturen
Präzisierte Stellungnahme:
„Mein Grundstück, Flurstück 123a, grenzt an einen naturnahen Waldsaum, der durch die Rodungsmaßnahmen der Trasse 0XYz erheblich reduziert würde. Fuchs, Hase und weitere Arten verlieren dadurch essenzielle Rückzugs- und Nahrungsflächen. Die Zerstörung dieser Habitate beeinträchtigt nicht nur einzelne Arten, sondern die ökologischen Funktionszusammenhänge des gesamten Gebietes und stellt einen erheblichen Eingriff in die biologische Vielfalt dar (§ 1 BNatSchG).“
2. Störung und Gefährdung von Zugvögeln durch Leitungsanlagen
Rechtliche Grundlagen:
- § 44 Abs. 1 BNatSchG – Verbot von Tötung, Verletzung und Störung geschützter Arten
- FFH-Richtlinie Anhang IV – Schutz von Zugvogelarten
Technische Parameter:
- Leitungsführung direkt durch bekannte Flugkorridore
- Leiterseilhöhe: X m über Grund
- Sichtbarkeit bei Dämmerung, Nebel oder ungünstiger Witterung stark eingeschränkt
- Risiko von Kollisionen oder Barrierewirkungen
Präzisierte Stellungnahme:
„Über Flurstück 123a verlaufen jährlich bedeutende Zugbewegungen verschiedener Vogelarten in Richtung Vogelschutzgebiet ‚Unterer Inn‘. Die Trasse 0XYz verläuft unmittelbar in diesen Korridor. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Tiere kollidieren oder irritiert werden. Dies gefährdet die Stabilität der Populationen und verstößt gegen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG.“
3. Beeinträchtigung der Fortpflanzung empfindlicher Arten
Rechtliche Grundlagen:
- § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG – Schutz streng geschützter Arten
- § 44 BNatSchG – Schutz von Fortpflanzungsstätten
Technische Parameter:
- Störende Faktoren: Baulärm, Erschütterungen, Dauerbetrieb der Leitung
- Betroffene Arten: Kiebitz, Fledermäuse, Haselmäuse
- Fortpflanzungsrelevanter Zeitraum: Frühjahr bis Sommer
Präzisierte Stellungnahme:
„Auf Flurstück 123a leben störungsempfindliche Arten wie Eichhörnchen, Fledermäuse und Haselmäuse, die auf ruhige, strukturierte Lebensräume angewiesen sind. Baulärm, Erschütterungen und die dauerhafte Nähe der Trasse 0XYz können die Reproduktionsfähigkeit dieser Tiere erheblich mindern und den lokalen Bestand gefährden (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG).“
4. Gefährdung geschützter Insektenarten
Rechtliche Grundlagen:
- FFH-Richtlinie Anhang IV – strenger Schutz von Wildbienen und anderen Insektenarten
- § 44 Abs. 1 BNatSchG – Verbot der Zerstörung von Lebensstätten
Technische Parameter:
- Lebensraum: strukturreiche Randbereiche und Sekundärhabitate auf Flurstück 123a
- Beeinträchtigungen: Bauarbeiten, Bodenverdichtung, Veränderung des Mikrohabitats
- Betroffene Arten: seltene Wildbienen und weitere Insekten
Präzisierte Stellungnahme:
„In den Randbereichen meines Flurstücks 123a kommen seltene Insektenarten vor, darunter geschützte Wildbienen. Die Bauarbeiten und die Veränderung des Mikrohabitats durch die Trasse 0XYz können diese Arten erheblich stören und ihre Fortpflanzung gefährden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des lokalen Artenschutzes dar.“
5. Veränderung des Bodens und Verlust standorttypischer Vegetation
Rechtliche Grundlagen:
- § 2 BBodSchG – Schutz der Bodenfunktionen
- § 1 BNatSchG – Schutz ökologischer Funktionszusammenhänge
Technische Parameter:
- Einsatz schwerer Baumaschinen: Verdichtungsrisiko
- Fläche betroffen: X m² direkt unter der Trasse
- Betroffene Lebensgemeinschaften: Pflanzen, Mikroorganismen, Bodentiere
Präzisierte Stellungnahme:
„Flurstück 123a weist standorttypische Boden- und Vegetationsbestände auf, die durch die Bauarbeiten an der Trasse 0XYz erheblich beeinträchtigt würden. Bodenverdichtung und Vegetationsverlust gefährden lokale Pflanzen- und Mikroorganismenpopulationen, mindern die Bodenfruchtbarkeit und stören das ökologische Gleichgewicht langfristig (§ 2 BBodSchG).“
6. Gefährdung von Wildtieren durch Kollisionen
Rechtliche Grundlagen:
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – Verbot von Tötung geschützter Arten
Technische Parameter:
- Leiterseilhöhe: X m
- Betroffene Arten: Greifvögel, Bussarde
- Kollisionsrisiko: Hoch durch begrenzte Sichtbarkeit der Leiterseile
Präzisierte Stellungnahme:
„Im Umfeld meines Flurstücks 123a leben diverse Vogelarten, darunter geschützte Greifvögel wie Bussarde. Die Trasse 0XYz erhöht das Risiko tödlicher Kollisionen erheblich und gefährdet die Population dieser Arten, was einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG darstellt.“
7. Störung von Brut- und Nistplätzen
Rechtliche Grundlagen:
- § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG – Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten
Technische Parameter:
- Lage der Brutplätze: direkte Nähe zur Trasse
- Störfaktoren: Lärm, Erschütterungen, Verlust von Deckungsstrukturen
- Betroffene Arten: z. B. Kiebitz, weitere Boden- und Baumbrüter
Präzisierte Stellungnahme:
„In unmittelbarer Nähe meines Flurstücks 123a befinden sich mehrere Brut- und Nistplätze geschützter Vogelarten, z. B. Kiebitz. Bauarbeiten und der Betrieb der Trasse 0XYz würden die Fortpflanzung dieser Arten erheblich stören und deren lokalen Bestand gefährden (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).“