Welche Punkte beachte ich bei der Stellungnahme
im Raumordnungsverfahren für Chemdelta
Was Du wissen solltest: Anleitung zur Stellungnahme im Raumordnungsverfahren für Chemdelta
Falls Du eine persönliche Stellungnahme gegen das Vorhaben Chemdelta (die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung) einreichen möchtest, findest Du hier die wichtigsten formalen Hinweise und Tipps, die sicherstellen, dass Deine Stellungnahme korrekt und fristgerecht abgegeben wird. Diese Punkte sind besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Deine Einwände auch tatsächlich berücksichtigt werden.
1. Raumordnerische Aspekte berücksichtigen
In der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für Chemdelta stehen vor allem raumordnerische Aspekte im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass Du in Deiner Stellungnahme auf Themen eingehen solltest, die das Gebiet und seine Nutzung betreffen. Dies umfasst:
- Einfluss auf Natur und Landschaft.
- Betroffene Wohngebiete, Erholungsgebiete, Denkmalschutz und andere raumbezogene Themen.
- Weitere Aspekte, die das räumliche Umfeld betreffen (z. B. Infrastruktur, Landwirtschaft, Verkehrswege).
Es ist wichtig, dass Du auch persönliche Anliegen einbringst, diese jedoch stets im Zusammenhang mit den raumordnerischen Themen formulierst.
2. Einreichungsfrist beachten
Die Frist zur Abgabe Deiner Stellungnahme ist entscheidend. Bitte beachten: Derzeit ist es noch nicht möglich, Einwände zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) einzubringen. Die Prüfung startet voraussichtlich im Frühjahr 2026, mit der öffentlichen Auslage aller Unterlagen. Diese werden digital über die Website der Regierung von Oberbayern (ROB) sowie physisch in den betroffenen Gemeinden und Landratsämtern zugänglich sein. Die ROB ist dann auch die zuständige Stelle für Ihre Einwände.
Zu spät eingehende Stellungnahmen könnten unter Umständen unberücksichtigt bleiben, daher ist es wichtig, diese Frist nicht zu versäumen.
3. Persönliche Daten angeben
Stelle sicher, dass Du Deine vollständigen Angaben machst, einschließlich:
- Name
- Adresse
- Ort und Datum
Diese Informationen sind notwendig, damit Deine Stellungnahme korrekt zugeordnet und geprüft werden kann.
4. Projektbezeichnung verwenden
Gib die korrekte Projektbezeichnung an, damit Deine Stellungnahme eindeutig dem richtigen Vorhaben zugeordnet werden kann:
- „Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung Chemdelta“
Das sorgt dafür, dass Deine Stellungnahme klar dem Projekt zugeordnet wird und keine Missverständnisse entstehen.
5. Bezug zur Trassenführung
Wenn Du eine bestimmte Trassenalternative oder einen bestimmten Abschnitt der Trasse betrachtest, gib diese Informationen genau an. Zum Beispiel:
- „Trassenabschnitt – Bereich zwischen Ort X und Y“
Dies hilft dabei, Deine spezifischen Bedenken gezielt in den Kontext des Projekts zu setzen.
6. Eindeutige Betreffzeile
Formuliere im Betreff Deiner Stellungnahme klar, dass es sich um eine Eingabe zum Raumordnungsverfahren für Chemdelta handelt. Eine prägnante Betreffzeile wie:
- „Stellungnahme zur 380-kV-Stromtrasse Chemdelta“
hilft den Verantwortlichen bei der Bearbeitung.
7. Vermeide Kopiervorlagen, KI oder Duplikate
Massengenerierte Stellungnahmen (z. B. durch Kopiervorlagen) werden in der Regel erkannt und als nicht relevant markiert. Deine Stellungnahme sollte individuell, sachlich und aus Deiner persönlichen Perspektive formuliert sein.
8. Einreichungswege nutzen
- Per Post: Schicke Deine Stellungnahme an die Bezirksregierung Oberbayern
- Per E-Mail: Sende Deine Stellungnahme an raumordnung@bezreg-oberbayern.de
Wenn Du die Postvariante wählst, empfiehlt es sich, die Stellungnahme per Einschreiben zu verschicken, um den Nachweis der fristgerechten Einreichung zu sichern.
9. Unterschrift nicht vergessen
Stelle sicher, dass Du Deine Stellungnahme unterschreibst, besonders bei der postalischen Einreichung. Die Unterschrift bestätigt die Echtheit und Verbindlichkeit Deiner Eingabe.
10. Flurstücksnummern bei Grundstücken angeben
Falls sich Deine Stellungnahme auf bestimmte Grundstücke bezieht, gib die Flurstücksnummern an. Dies hilft dabei, die betroffenen Flächen exakt zu identifizieren.
11. Dokumentation beilegen
Füge bei Bedarf relevante Nachweise bei, wie z. B. Fotos, Pläne oder Urkunden, die Deine Argumente untermauern und Deine Stellungnahme stärken.
12. Richtige Formatierung und Struktur
Achte darauf, dass Deine Stellungnahme übersichtlich und gut strukturiert ist, z. B.:
- Persönliche Daten,
- Betroffenheit,
- Spezifische Anliegen und Argumentation.
Dies erleichtert die Bearbeitung und sorgt für eine klare und nachvollziehbare Stellungnahme.
13. Formulierungen klar und sachlich halten
Vermeide allgemeine Aussagen und bleibe bei konkreten, prüfbaren Fakten. Eine sachliche und prägnante Sprache hilft dabei, Deine Anliegen klar und überzeugend darzulegen.
14. Auf Schutzgüter verweisen
Falls Du Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen, des Naturschutzes oder der Landschaft hast, ordne Deine Argumente den relevanten Schutzgütern zu. Dies macht Deine Stellungnahme formell relevanter im Raumordnungsverfahren.
15. Eigenständige Eingaben für jede Person
Wenn mehrere Personen aus deinem Haushalt betroffen sind, sollte jede Person eine individuelle Stellungnahme abgeben. Jede Person kann somit ihre persönliche Betroffenheit und Sichtweise darlegen.
16. Einwände gegen mehrere Trassenabschnitte
Falls Du von verschiedenen Trassenabschnitten betroffen bist, z. B. im Bereich von Ort X und Ort Y, kannst Du für jede Trasse eine separate Stellungnahme einreichen. Diese sollten jedoch eindeutig und konsistent formuliert sein.
17. Mehrere Stellungnahmen sind möglich
Es ist nicht nachteilig, wenn Du mehrere Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten abgibst. Wichtig ist, dass jede Stellungnahme individuell und konsistent formuliert ist. Standardisierte Formulierungen sollten vermieden werden.
18. Individuelle Argumentation statt Textvorlagen
Vermeide es, standardisierte Textvorlagen zu verwenden. Die Bezirksregierung bewertet individuell formulierte Stellungnahmen als aussagekräftiger und berücksichtigt diese eher als standardisierte Eingaben.
19. Alternative Einreichungsmöglichkeiten prüfen
Neben Post und E-Mail gibt es auch die Möglichkeit, Stellungnahmen vor Ort abzugeben oder per Fax zu senden. Bei Unsicherheiten bezüglich der Einreichungswege kannst Du die Bezirksregierung Oberbayern direkt kontaktieren.
20. Kinder: Ja, sie können eine Stellungnahme abgeben!
Kinder und Jugendliche können ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Die Bezirksregierung bestätigte, dass es keine Altersbegrenzung gibt und keine speziellen Anforderungen für Minderjährige bestehen.
Quellen:
- Bezirkregierung Oberbayern, Informationen zum Raumordnungsverfahren